Personalausschreibungen

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Welzow im Rahmen von

Stellenausschreibungen

gemäß Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die vorliegende Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt Auskunft über die informationspflichtigen Angaben, die für alle Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen zutreffend sind.

1 Kontaktdaten

1.1 Verantwortliche

Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Stadt Welzow, vertreten durch die Bürgermeisterin, Poststraße 8, 03130 Welzow, Telefon 035751- 250-12, E-Mail info@welzow.de, Internet: www.welzow.de

1.2 Verantwortliche Stelle

Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet:

Stadtverwaltung Welzow Fachbereich Allgemeine Verwaltung Poststraße 8 03119 Welzow Telefon: 035751-250-16 E-Mail: info@welzow.de

1.3 Datenschutzbeauftragte*r

Die Verantwortliche hat eine*n Datenschutzbeauftragte*n gemäß Art. 37 DSGVO benannt:

Stadt Welzow, Datenschutzbeauftragte*r Poststraße 8 03119 Welzow Telefon: 035751-250-16 E-Mail: datenschutz@welzow.de Internet: www.welzow.de/datenschutz

2 Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen

Die Daten werden zu nachfolgend benanntem Zweck verarbeitet:

Anbahnung bzw. Eingehung von Ausbildungs-, Arbeits-/ Dienstverhältnissen.

Die Rechtsgrundlage(n) zur Verarbeitungstätigkeit bildet: Art. 6 (1) lit. c DSGVO, Art. 88 DSGVO, § 26 (1) Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG).

Sofern die Verantwortliche Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck verarbeiten möchte, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 13 (3) DSGVO informiert.

3 Erhebung von Daten bei Dritten

Grundsätzlich erhebt die Verantwortliche personenbezogene Daten bei der betroffenen Person.

Erhebt die Verantwortliche darüber hinaus ausnahmsweise Daten bei Dritten, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 14 DSGVO einschließlich der Quellenangabe informiert.

4 Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Verantwortliche ist bei Stellenausschreibungen nach Art. 33 (2) Grundgesetz verpflichtet, die Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern zu prüfen und vergleichbar sowie transparent zu gestalten (Gleichbehandlungsgrundsatz). Zur Durchführung dieser Anforderungen ist die Bereitstellung personenbezogener Daten erforderlich. Ein Nichtbereitstellen der personenbezogenen Daten kann zur Folge haben, dass keine gleichmäßige Bewertung stattfindet und dies zum Nachteil der jeweiligen Bewerberin bzw. des jeweiligen Bewerbers führt.

5 Datenübermittlungen

Die Verantwortliche übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person an Dritte. Im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen werden die Daten nicht an Dritte übermittelt, jedoch werden die Daten an die ausschreibenden Stellen innerhalb der Organisation der Verantwortlichen zur fachlichen Prüfung übergeben. Ferner treten mit Zuschlagserteilung und Eingehung des Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnisses etwaige Übermittlungspflichten, über die gesondert in den zutreffenden Fällen informiert wird.

6 Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)

In der Regel erfolgt keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling) bei der Verantwortlichen im Rahmen von Einstellungsverfahren.

7 Speicherfristen

Die Verantwortliche wird personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie dies für die Erreichung des unter Punkt 2 genannten Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben.

Kommt kein Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis zustande, werden die Daten im Rahmen der Speicherbegrenzung unverzüglich nach der Entscheidung und der Mitteilung darüber in der weiteren Verarbeitung eingeschränkt. Nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten, die ggf. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen gegeben ist, werden die Daten gelöscht (Art. 17 (3) lit. e. DSGVO).

Sofern ein Vertragsverhältnis eingegangen wird, richten sich die Aufbewahrungsfristen nach den dafür bestimmten Fristen der Personalaktenführung.

8 Betroffenenrechte

Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die (ausg. Punkt 8.3) zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.

8.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung

Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.

  1. a) neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch die Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten, insb. über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allg. Information,
  2. b) nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,
  3. c) den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und
  4. d) unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.

8.2 Widerspruch

Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.

8.3 Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei nachfolgender Behörde zu beschweren:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49 E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de Internet: www.lda.brandenburg.de

9 Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes

Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber.

Wir suchen zum 01.01.2027                      

eine Leiterin/ einen Leiter für den Fachbereich Bauverwaltung (m/w/d). 

Die Stelle wird in Vollzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden ausgeschrieben. Die Eingruppierung erfolgt in der EG 11 TVöD (VKA).

Wir suchen eine erfahrene und kompetente Persönlichkeit, die mit Freude und Engagement die Aufgaben in unserer kommunalen Bauverwaltung löst. Als Fachbereichsleiter*In führen Sie ein Team mit 4 Mitarbeiter*Innen. Unterstützen Sie uns, wenn es um die Umsetzung unserer Projekte wie die Sanierung der Grundschule Welzow "Johann Wolfgang von Goethe", der Modernisierung unseres Freibades, der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der Ortswehr Proschim, der Straßenerneuerungen und arbeiten Sie federführend an der weiteren Stadtentwicklung von Welzow.   

Ihr zukünftiges Arbeitsgebiet umfasst:

Leitung des Fachbereiches

  • Fachliche und organisatorische Leitung des Fachbereiches Bauverwaltung mit den Bereichen Gebäudemanagement, Hochbau, Tiefbau, Liegenschaften, Bauhof und Stadtentwicklung,
  • Führung und Koordination der dem Fachbereich zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nachgeordneten Einrichtungen,
  • Organisation und Weiterentwicklung der Arbeitsabläufe und des Fachbereiches,
  • Hausplanung, Haushaltsüberwachung und Bewirtschaftung der dem Fachbereich zugeordneten Haushaltsmittel,
  • Vorbereitung von Entscheidungen für den Bürgermeister, der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüssen,
  • Erstellung von Beschlussvorlagen und fachlichen Stellungnahmen,
  • Begleitung und Unterstützung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung,
  • Vertretung des Fachbereiches in politischen Gremien und bei öffentlichen Terminen, 
  • Zusammenarbeit mit dem Landkreis, Landesbehörden und weiteren Fachbehörden,
  • Vertretung und Mitarbeit bei Vereinen in der Stadt mit öffentlicher Relevanz (nach Bedarf)
  • Beschwerden und Widersprüche prüfen

Stadtentwicklung und Bauleitplanung

  • Bearbeitung und Begleitung der kommunalen Bauleitplanung
  • Betreuung und Steuerung von Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen Begleitung de
  • Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
  • Städtebauliche Beurteilung von Vorhaben und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Begleitung städtebaulicher Verträge und sonstiger städtebaulicher Maßnahmen
  • Zusammenarbeit mit Planungsbüros, Behörden, Träger öffentlicher Belange und Grundstückseigentümern

Bauverwaltung und kommunale Bauvorhaben

  • Bearbeitung grundsätzlicher baurechtlicher und bauverwaltungsrechtlicher Angelegenheiten,
  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Bauwilligen in bau- und planungsrechtlichen Fragen
  • Begleitung kommunaler Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
  • Vorbereitung, Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der Zuständigkeit,
  • Betreuung von Ingenieur- und Planungsbüros sowie beauftragten Fachunternehmen,
  • Überwachung von Bauprojekten hinsichtlich von Kosten, Terminen und Qualität
  • Bearbeitung von Fördermittelangelegenheiten im Bereich Bauen und Stadtentwicklung 

Grundstücks- und Erschließungsangelegenheiten

  • Bearbeitung kommunaler Grundstücksangelegenheiten
  • Mitwirkung bei Grundstücksverkäufen, -käufen, und -entwicklungen
  • Mitwirkung bei der Erhebung kommunaler Beiträge und sonstigen öffentlich-rechtlicher Forderungen, soweit dem Fachbereich zugeordnet 

Ihr Profil: 

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master, Bachelor, Diplom (FH)) in der Fachrichtung Bauingenieurwesen. Architektur, Stadt- und Regionalplanung oder ein anderes ingenieurwissenschaftliches Studium (Master, Bachelor, Diplom) mit mehrjähriger Leitungserfahrung auf kommunaler Ebene,
  • mehrjährige Führungs- und Leitungserfahrung,
  • fundierte Kenntnisse im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, insbesondere im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Brandenburgischen Bauordnung,
  • Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und kommunalen Haushaltsrecht und Vergaberecht
  • gutes Entscheidungsverhalten und strukturiertes Zeitmanagement,
  • Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit,

Wir bieten Ihnen:

  • Eine verantwortungsvolle und vielseitige Führungsposition mit einem hohen Maß an Gestaltungsmöglichkeiten
  • eine sehr abwechslungsreiche Tätigkeit in einem angenehmen Team,
  • eine unbefristete Beschäftigung in einer kleinen, persönlich geprägten Kommunalverwaltung
  • eine tarifgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, 
  • Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen sowie einer betrieblichen Altersversorgung, Sachbezugskarte, flexible Arbeitszeiten, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewährleisten,
  • darüberhinausgehende Benefits (Erholungsbeihilfe, zusätzlicher freier Tag)   
  • ausgewogene Personalentwicklung mit gezielter Weiterbildung, Gesundheitsförderung und Teambildung,

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich gern unter:

https://jobs.oeffentlich-gesucht.de/fachbereichsleiter-bauverwaltung/

 

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