Personalausschreibungen
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Welzow im Rahmen von
Stellenausschreibungen
gemäß Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die vorliegende Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt Auskunft über die informationspflichtigen Angaben, die für alle Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen zutreffend sind.
1 Kontaktdaten
1.1 Verantwortliche
Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Stadt Welzow, vertreten durch die Bürgermeisterin, Poststraße 8, 03130 Welzow, Telefon 035751- 250-12, E-Mail info@welzow.de, Internet: www.welzow.de
1.2 Verantwortliche Stelle
Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet:
Stadtverwaltung Welzow Fachbereich Allgemeine Verwaltung Poststraße 8 03119 Welzow Telefon: 035751-250-16 E-Mail: info@welzow.de
1.3 Datenschutzbeauftragte*r
Die Verantwortliche hat eine*n Datenschutzbeauftragte*n gemäß Art. 37 DSGVO benannt:
Stadt Welzow, Datenschutzbeauftragte*r Poststraße 8 03119 Welzow Telefon: 035751-250-16 E-Mail: datenschutz@welzow.de Internet: www.welzow.de/datenschutz
2 Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen
Die Daten werden zu nachfolgend benanntem Zweck verarbeitet:
Anbahnung bzw. Eingehung von Ausbildungs-, Arbeits-/ Dienstverhältnissen.
Die Rechtsgrundlage(n) zur Verarbeitungstätigkeit bildet: Art. 6 (1) lit. c DSGVO, Art. 88 DSGVO, § 26 (1) Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG).
Sofern die Verantwortliche Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck verarbeiten möchte, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 13 (3) DSGVO informiert.
3 Erhebung von Daten bei Dritten
Grundsätzlich erhebt die Verantwortliche personenbezogene Daten bei der betroffenen Person.
Erhebt die Verantwortliche darüber hinaus ausnahmsweise Daten bei Dritten, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 14 DSGVO einschließlich der Quellenangabe informiert.
4 Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Die Verantwortliche ist bei Stellenausschreibungen nach Art. 33 (2) Grundgesetz verpflichtet, die Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern zu prüfen und vergleichbar sowie transparent zu gestalten (Gleichbehandlungsgrundsatz). Zur Durchführung dieser Anforderungen ist die Bereitstellung personenbezogener Daten erforderlich. Ein Nichtbereitstellen der personenbezogenen Daten kann zur Folge haben, dass keine gleichmäßige Bewertung stattfindet und dies zum Nachteil der jeweiligen Bewerberin bzw. des jeweiligen Bewerbers führt.
5 Datenübermittlungen
Die Verantwortliche übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person an Dritte. Im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen werden die Daten nicht an Dritte übermittelt, jedoch werden die Daten an die ausschreibenden Stellen innerhalb der Organisation der Verantwortlichen zur fachlichen Prüfung übergeben. Ferner treten mit Zuschlagserteilung und Eingehung des Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnisses etwaige Übermittlungspflichten, über die gesondert in den zutreffenden Fällen informiert wird.
6 Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)
In der Regel erfolgt keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling) bei der Verantwortlichen im Rahmen von Einstellungsverfahren.
7 Speicherfristen
Die Verantwortliche wird personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie dies für die Erreichung des unter Punkt 2 genannten Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben.
Kommt kein Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis zustande, werden die Daten im Rahmen der Speicherbegrenzung unverzüglich nach der Entscheidung und der Mitteilung darüber in der weiteren Verarbeitung eingeschränkt. Nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten, die ggf. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen gegeben ist, werden die Daten gelöscht (Art. 17 (3) lit. e. DSGVO).
Sofern ein Vertragsverhältnis eingegangen wird, richten sich die Aufbewahrungsfristen nach den dafür bestimmten Fristen der Personalaktenführung.
8 Betroffenenrechte
Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die (ausg. Punkt 8.3) zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.
8.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung
Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.
- a) neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch die Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten, insb. über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allg. Information,
- b) nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,
- c) den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und
- d) unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.
8.2 Widerspruch
Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.
8.3 Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei nachfolgender Behörde zu beschweren:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49 E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de Internet: www.lda.brandenburg.de
9 Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes
Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber.
Öffentliche Ausschreibung
Welzow – eine Stadt im Wandel!
Die Stadt Welzow ist eine eindrucksvolle Kleinstadt im brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße direkt am Tagebau und im entstehenden Lausitzer Seenland. Hier finden sie alles, was man zum Leben braucht. Ob Radtouren oder Wandern in der Lausitz, Chillen am Strand oder vielfältige Sportangebote - wir bieten Ihnen eine unverwechselbare Landschaft, günstiges Wohnen und kurze Wege zu allen Alltagsangelegenheiten. Außerdem profitieren Sie von guten Erreichbarkeiten in die umliegenden Hauptstädte Sachsens und Brandenburgs, sowie Berlin.
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Im Rahmen des Projektes „Kleine Kommunen und deren Allgemeinärztliche Versorgung“ (AllVer5000) suchen wir zum 01.01.2026 befristet für die Dauer von 24 Monaten genau Sie für die
Projektkoordination (m/w/d) – Allgemeinärztliche Versorgung in Kleinstkommunen (AllVer 5000)
Das befristete Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA) und kann in Voll- wie auch Teilzeit erfolgen. Eine entsprechende Berufserfahrung wird bei der Eingruppierung berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Die Verwaltung legt Wert auf die berufliche Gleichstellung aller Bewerber/innen.
Es erwarten Sie folgende Aufgaben:
- Planung, Umsetzung, und Begleitung eines wissenschaftlich fundierten Pilotprojektes zur hausärztlichen Versorgung in Kommunen bis 5.000 Einwohnern
- Anwendung qualitativer und quantitativer Methoden zur Datenerhebung und -auswertung
- Akquise und Kommunikation mit kommunalen Vertretungen, ärztlichen Akteuren und zivilgesellschaftlichen Partnern
- Analyse von Best-Practice-Beispielen und Ableitung strukturpolitischer Empfehlungen
- Erstellung von Leitfäden und Publikationen
- Berichtswesen und Dokumentationen gegenüber Fördermittelgebern
Ihr Anforderungsprofil:
- abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Public Health, Sozial-, Verwaltungs-, Politik- oder Gesundheitswissenschaften oder vergleichbarer Abschluss
- Alternativ: einschlägige Berufsausbildung mit mehrjähriger Erfahrung im Bereich der Projektarbeit, Kommunalverwaltung oder Gesundheitswesen
- Sicherer Umgang mit sozialwissenschaftlichen Methoden (z.B. Interviews, Fragebogenerstellung, qualitative Inhaltsanalyse)
- Kenntnisse kommunaler Strukturen sowie der ärztlichen Versorgungslandschaft
Sie zeichnen sich durch ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit, ausgeprägter Belastbarkeit, Flexibilität, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit und Leistungsbereitschaft aus. Sie sind im Besitz eines Pkw-Führerscheines und bringen die Bereitschaft mit, Ihr privates Kraftfahrzeug gegen Aufwandsentschädigung dienstlich zu nutzen. Ein aktuelles Führungszeugnis ist vor Abschluss des Arbeitsvertrages vorzulegen.
Wir bieten Ihnen:
Vergütung nach der Entgeltgruppe 11 TVöD (VKA)
- Arbeit an einem gesellschaftlich relevanten Projekt
- Kollegiales Umfeld und fachliche Weiterentwicklung
- Vollzeitbeschäftigung (39 Wochenstunden)
- Freiraum für Eigeninitiative
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit, mobiles Arbeiten)
- Aufgabenwahrnehmung in Teilzeit ist möglich
- Jahressonderzahlung, Urlaub, betriebliche Altersvorsorge sowie die weiteren Vorzüge einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst gemäß Tarifvertrag (TVöD)
Bewerbungen von schwerbehinderten bzw. ihnen gleichgestellten Menschen sind erwünscht und werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Geltendmachung der Rechte sollte mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Vorlage der entsprechenden amtlichen Nachweise erfolgen.
Neben objektiver Information garantieren wir Ihnen die vertrauliche Behandlung Ihrer persönlichen Daten. Mit der Zusendung Ihrer Unterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Angaben für den Zeitraum des Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden dürfen.
Richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen bitte bis 17.12.2025
per Mail an:
info@welzow.de (zusammengefasst als ein PDF-Dokument)
per Post an:
Stadt Welzow
Kennwort Bewerbung Projekt AllVer5000
Poststraße 8
03119 Welzow
Kosten, die mit der Bewerbung verbunden sind, können nicht erstattet werden. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass Eingangsbestätigungen nicht verschickt werden.
Wir leben Vielfalt und begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen aller Mitglieder der Gesellschaft. Es ist Zeit sich kennenzulernen.