Offenlagen / Beteiligungen

nachfolgend finden Sie die Offenlagen / Beteiligungen der Stadt Welzow zur Einsicht, sowie die entsprechenden Unterlagen zum Download.

B-Plan IGP Ost - Teilfläche 1

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung und Erweiterung des  Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Ost Welzow,  Teilfläche 1“ der Stadt Welzow

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Welzow hat in ihrer Sitzung am 18.11.2020 den Entwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Ost Welzow, Teilfläche 1“ der Stadt Welzow einschließlich der dazugehörigen Begründung und des Umweltberichtes gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes für die Dauer von einem Monat beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) liegen der Plan sowie die Begründung des Entwurfes der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Ost Welzow, Teilfläche 1“ einschließlich Umweltbericht und der Artenschutzfachbeitrag

                         vom 25.01.2021 bis einschließlich 03.03.2020

öffentlich aus.

Sie können im Bauamt der Stadt Welzow, Poststraße 8, Zimmer 34 während der Dienstzeiten

Montag           8:30 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Dienstag         8:30 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch         8:30 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Donnerstag     8:30 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag            8:30 bis 11:30 Uhr

oder außerhalb der Dienstzeiten, nach Vereinbarung, von jedermann eingesehen werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Ost Welzow, Teilfläche 1“ umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „LAUBAG - Industrie- und Gewerbepark“ und hat eine Größe von etwa 29,2 ha. Das Plangebiet erstreckt sich am nordöstlichen Stadtrand zwischen der Spremberger Straße und der Glashüttenstraße (siehe Übersichtsplan).

Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

(1) Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Bebauungsplanes),

(2) Artenschutzfachbeitrag

In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:

Schutzgut Mensch:

  • finden sich in (1)
  • es werden Angaben und Aussagen gemacht zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zu Emissionen und Immissionen

Schutzgut Boden und Geomorphologie:

  • finden sich in (1)
  • es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Bodenarten, zur Bodennutzung, zum Baugrund/Untergrund, zur Bodenver- und -entsiegelung,

Altlasten - Bodenkontaminationen und kontaminierte Gebäudeteile:

  • finden sich in (1)
  • es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Altlastflächen mit Bodenkontaminierungen, Altlastenverdächtige Flächen mit sanierte Altablagerungen sowie sanierte Altstandorte, Altlastenverdächtige Flächen mit Altablagerungen, zu schädlichen Bodenveränderungen

Bergbauliche Nutzung:

  • finden sich in (1)
  • es werden Angaben und Aussagen gemacht zu der bergbaulichen Beanspruchung und zum     Baugrund/Untergrund

Schutzgut Wasser und Grundwasser:

  • finden sich in (1)
  • es werden Angaben und Aussagen gemacht zur Wasser- und Nährstoffspeicherfähigkeit, zur Hydrologie, zum Wasserhaushalt, zum Wasserchemismus,  zur Niederschlagswasserversickerung, zur Abwasserentsorgung,

Schutzgut Klima und Luft:

  • finden sich in (1)
  • es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Mikro- und Mesoklima, zu Lufthygiene, zu Emissionen und Immissionen, vorhabenbedingten Auswirkungen.

Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich in (1)
  • es werden Angaben und Aussagen gemacht zu der bergbaulichen Beanspruchung des Stadtrandgebietes, zum Landschaftsbild sowie zu landschaftsbildprägenden Elementen und zu entsprechenden Festsetzungen, zur Waldbetroffenheit, zu Strauch- und Baumpflanzungen

Schutzgut Arten und Biotope:

  • finden sich in (1) und (2)
  • es werden Angaben und Aussagen gemacht zu den Biotoptypen, zur Waldbetroffenheit, zu Strauch- und Baumpflanzungen, zum Artenschutz, zu Lebensraumpotenzialen insbesondere von Reptilien und der Avifauna, zu Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG zu artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“, zu Monitoringmaßnahmen sowie zu grünordnerischen Festsetzungen.

Schutzgut Denkmale und Bodendenkmale:

  • finden sich in (1)
  • es werden Angaben und Aussagen gemacht zu den Denkmale

Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung( VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während der Auslegungsfrist zusätzlich auf der Homepage der Stadtverwaltung Welzow unter https://www.welzow.de/index.php/offenlagen-beteiligungen.html sowie im Landesportal Brandenburg mit der URL  http://bauleitplanung.brandenburg.de eingesehen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der öffentlichen Auslegung erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Übersichtsplan 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Ost Welzow, Teilfläche 1“

Welzow, 10.12.2020

gez.

Birgit Zuchold

Bürgermeisterin der Stadt Welzow

Öffentliche Bekanntmachung und Anlagen

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Solarpark Hochkippe Haidemühl" der Stadt Welzow nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

 

 

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