Information zur Elternbeitragsentlastung

Wichtige Information zur Elternbeitragsentlastung ab dem 01.01.2023 befristet bis zum 31.12.2024:

Vor dem Hintergrund gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten hat das Land Brandenburg am 16.12.2022 das Brandenburg-Paket beschlossen.

Im Zuge dessen wurde eine Änderung des Kita-Gesetzes beschlossen, welches Entlastungen für Eltern bei den Elternbeiträgen bringt.

Neben den bisherigen Befreiungen für Sozialtransferleistungsempfänger (SGB II, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, etc.), Geringverdienende und Elternbeitragsbefreiungen im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung wurden folgende Änderungen im Kita-Gesetz aufgenommen:

  1. Elternbeitragsfreiheit bei einem Nettojahreseinkommen von bis zu 35.000,00 €
  2. In der Spanne von 35.000,00 € bis 55.000,00 € werden Beitragsbegrenzungen eingeführt.

Dies hat zur Folge, dass Software/ Berechnungstabellen neu angepasst werden müssen.

Das Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022 muss für alle Eltern neu geprüft werden und die Elternbeitragsbescheide neu erstellt werden.

Hierfür setzt das Land Brandenburg die Zeitgrenze bis Ende März 2023.

Alle Eltern werden mit Aufforderung im Amtsblatt 02.2023 und 03.2023 sowie Aushang in den Kitas aufgefordert, die benötigten Unterlagen schnellstmöglich vollständig einzureichen.

Aus diesem Grund wurden im Januar 2023 die zum 15. des Monats fälligen Elternbeiträge nicht vom Konto der Eltern abgebucht. Damit entfallen für die Eltern unberechtigte Vorauszahlungen, die im Nachgang zu erstatten wären.

Es ist geplant, die Elternbeiträge für den Januar 2023 mit Fälligkeit 15. Februar 2023 und für den Februar 2023 am 28. Februar 2023 zu erheben.

Für Ihre Fragen stehen Ihnen Herr Zernick, Fachbereichsleiter Allgemeine Verwaltung Tel. 035751/ 25016; E-Mail:  r.zernick@welzow oder Frau Lehnigk, SB Kita/ Schule/ Soziales Tel. 035751/ 25045; E-Mail: c.lehnigk@welzow.de zur Verfügung.

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