Elterninformation zur aktuellen Kitabetreuung

Elterninformation zur aktuellen Betreuungssituation Stand 20.04.2021

Mit der Änderung der SARS-CoV - Eindämmungsverordnung vom 18.04.2021 haben sich für die Kindertagesbetreuung folgende allgemeine Änderungen ergeben:

  • Anspruch auf Notbetreuung besteht für Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter in den in Satz 3 genannten kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt ist, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
  • Sobald ab dem 18. April 2021 laut Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/) im Landkreis Spree-Neiße innerhalb der letzten sieben Tage mehr als 200 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus für mindestens drei Tage ununterbrochen vorliegen, ist der Betrieb von erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen untersagt; in diesem Fall ist eine Notbetreuung für alle Kitas einzurichten. 
  • Ab dem 19. April 2021 ist der Zutritt zu Kitas allen Personen untersagt, die der jeweiligen Kita keinen Nachweis über ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus vorlegen. Dies gilt allerdings nicht für Personen die ihre Kinder in die Kita bringen oder abholen.
  • Bei Elterngesprächen oder bei sonstigen Sachverhalten, die einen längeren Aufenthalt in der Kita erforderlich machen, sind eine Voranmeldung sowie die Vorlage eines aktuellen negativen Coronatests erforderlich.
  • Außerdem besteht für die Kitas eine grundsätzliche Maskenpflicht für Eltern und Besucher im Innen- und Außenbereich.

Was bedeutet dies konkret für unsere Kitas?

 1. Kita Spatzennest:

  • Die Kita ist wie bisher geöffnet.
  • Der Zugang zum Kitagebäude ist für Eltern gegenwärtig nur zum Bringen und Abholen ihrer Kinder gestattet. Dabei sollen sich max. zwei Eltern im Flurbereich (Kindergarten) und ein Elternteil im Flurbereich (Krippe) aufhalten.
  • Die Entscheidung zur Kita-Schließung erfolgt durch den Landkreis Spree-Neiße unter Maßgabe der o.g. Regelung (Anstrich 2). Antrag auf Notbetreuung ist an die Stadt Welzow zu richten.

 2. Kita Pfiffikus:

  • Hier gilt weiterhin die Notbetreuung soweit in der Schule kein Präsenzunterricht stattfindet; dies ist gegenwärtig in der Grundschule Welzow der Fall. Kinder die am Präsenzunterricht teilnehmen haben Betreuungsanspruch entsprechend des Betreuungsvertrages. Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, haben nur Anspruch auf Hortbetreuung, wenn die Notbetreuung bewilligt wurde.
  • Anträge für die Notbetreuung mit den ab 18.04.2021 eingetretenen Änderungen sind unter dem Link https://www.welzow.de/index.php/formulare.html zu finden.

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