Neue Eindämmungsverordnung

Neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg

Elterninformation zur aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg

Die aktuelle SARS-CoV - Eindämmungsverordnung vom 15.Dezember.2020 gilt befristet bis zum Ablauf des 10.Januar 2021.

Die vollständige Eindämmungsverordnung finden Sie auf den Webseiten des Landes Brandenburg sowie des Landkreises Spree-Neiße.

In Bezug auf die Kindertagesbetreuung sowie die Grundschule sind im Folgenden die wichtigsten Regelungen etwas verkürzt genannt:

1. Hortbetreuung:

Bis zum 23.12.2020 ist der Hort im bisherigen Umfang weiter in Betrieb. Es gelten die festgelegten Hygienebestimmungen und die Bitte, wegen der steigenden Inzidenzzahlen, möglichst die Kinder zu Hause zu lassen, wenn eine Betreuung in der Kita nicht zwingend erforderlich ist.

Ab dem 4. Januar 2021 ist der Hortbetrieb untersagt. Für folgende Kinder der ersten bis vierten Schuljahrgangsstufe ist eine Hortbetreuung (Notbetreuung) zu gewährleisten:

  • Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
  • Kinder, deren Personensorgeberechtigte in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

Die Definition der kritischen Infrastrukturbereiche und das Antragsformular werden durch den Landkreis noch in den kommenden Tagen zur Verfügung gestellt.

2. Grundschule:

Ab dem 4. Januar 2021 ist der Präsenzunterricht in der Grundschule untersagt. Es gilt für die erste bis vierte Jahrgangsstufe während der Schulzeit eine Notbetreuung in der Zuständigkeit der Grundschule. Für den Anspruch auf Notbetreuung in der Schule gilt die o.g. Regelung (zum Hort) entsprechend.

3. Kindertagesbetreuung in Krippe und Kindergarten:

Die bisherigen Regelungen gelten bis 10. Januar 2021 fort. Das heißt, es kommen keine neuen Einschränkungen hinzu.

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